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Beantragung der Sachkundenachweiskarte im Pflanzenschutz und
Informationen zur Fortbildungspflicht

Personen, die gewerblich Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben oder zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 eine Sachkundenachweiskarte. Zu dem Personenkreis der Anwender zählen neben den Landwirten und Gärtnern auch Mitarbeiter der Kommunen, Hausmeister sowie alle Dienstleister, die Pflanzenschutzmittel ausbringen.

Keine Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.

 

Sachkundenachweiskarte beantragen

Die Sachkundenachweiskarte kann ab sofort bei den zuständigen Ämtern beantragt werden. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung in Kopie beizufügen.

Personen, die derzeit sachkundig sind, müssen bis 26. Mai 2015 den Antrag senden. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei der elektronischen Zusendung sind die Nachweise in lesbarer Form einzuscannen. Das Antragsformular und die Übersicht zu den anerkannten Berufsabschlüssen für eine Sachkundenachweiskarte sind im Internet abrufbar. Wird bis 26. Mai 2015 kein Antrag eingereicht gilt die bisherige Sachkunde nur noch bis zum 26. November 2015. Die Ausstellung der Sachkundenachweiskarte ist kostenpflichtig und beträgt 30 Euro.

 

Regelmäßig Fortbildungen besuchen

Alle Sachkundigen sind weiterhin verpflichtet innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Für Sachkundige, die am 14. Februar 2012, dem Tag an dem das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft trat, sachkundig waren, begann die erste Dreijahresfrist bereits am 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember 2015. Für Personen, die sich ab dem 14. Februar 2012 in einer Aus-, Fort- und Weiterbildung befanden bzw. befinden, beginnt der Zeitraum ab der erstmaligen Ausstellung der Sachkundenachweiskarte.

Fortbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde sind im Internet zu finden.

Sachsen-Anhalt:

www.isip.de        -> Sachsen-Anhalt     -> Pflanzenschutzsachkunde

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