Die 5 Basisleistungen der Mitgliedschaft im FDF

 

Arbeitsrecht und Tarifrecht

  • Sicherheit im Arbeitsrecht durch unsere Tarife (Lohn- und Rahmentarif)
  • Arbeitsrechtliche Beratung: z. B. bei Störungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Fragen zu Urlaubsansprüchen etc.
  • Unterstützung bei Konflikten zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in

 

Regelmäßige Informationen & Beratung der Mitglieder

  • Individuelle Beratung durch die FDF-Geschäftsstellen, Betreuung und Begleitung auch in Krisenzeiten
  • Rundmails: Informationen zu aktuellen Themen, z. B. Warnungen vor unseriösen Angeboten
  • Merkblätter / Informationen über Gesetzesänderungen: z. Bsp. „Glitzerverbot“ in der Floristik
  • Weiterbildungsangebote

 

Betrieblichen Arbeitshilfen

  • Bereitstellung von Mustervorlagen, z. Bsp. Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnung
  • Kalkulationshilfe: Werkzeuge zur Preiskalkulation und Angebotserstellung

 

Öffentlichkeitsarbeit

  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen: Bundes- und Landesmeisterschaften, Berufswettbewerbe, Floristische Demonstrationen, Azubi Start ups
  • Nachwuchswerbekampagnen zur Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräfte
  • Pressearbeit: Erstellung und Verbreitung von Pressemeldungen
  • Social Media: Nutzung der Sozialen Medien

 

 

Lobbyarbeit/Interessenvertretung

  • Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie Behörden und Institutionen
  • Überregionale Lobbyarbeit über den FDF e. V. Bundesverband: Bürokratieabbau etc.
  • Eigene Tarife: Verhandlungspartner für die Gewerkschaften
  • Kooperation mit anderen Verbänden und Organisationen
  • Zusammenarbeit mit den IHKs, z. Bsp. Prüfungsausschüsse
  • Berufsausbildung: z. B. Initiative Berufsneuordnung Florist*in

Ihr habt Fragen zu diesen Basisleistungen? 

Kontaktiert gern die Geschäftsstelle in Magdeburg, wir stehen gern zu Verfügung!